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Klinik

Über EPPIK

Durch die Evaluation des “Plattformmodells” und die anschließende Ermittlung einer angemessenen Personalausstattung soll EPIKK zu einer Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen beitragen.

Hintergrund

Eine adäquate Personalausstattung ist eine Voraussetzung für eine gute Behandlungsqualität. Die finanzierten Personalausstattungen sind dabei immer das Ergebnis eines gesellschaftlichen bzw. gesundheitspolitischen Aushandlungsprozesses. Dieser Aushandlungsprozess sollte auf nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und, wie im § 27 SGB V vorgesehen, den besonderen Bedürfnissen psychisch kranker Menschen Rechnung tragen.

 

Es ist unumstritten, dass sich die Anforderungen und Möglichkeiten sowie die Rahmenbedingungen der stationären Behandlung psychisch kranker Menschen in den letzten drei Jahrzehnten erheblich verändert haben und die im Jahr 1991 in Kraft getretene Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) diese Entwicklung nicht abbilden kann. 

Mit der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung einer Richtlinie umgesetzt und damit Personaluntergrenzen für die Ausstattung mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychotherapie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie festgelegt. Die Einführung der Richtlinie war jedoch von deutlicher Kritik begleitet und hat eine intensive Debatte um eine bedarfs- und leitliniengerechte Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik ausgelöst.

 

Die PPP-RL stützt sich hinsichtlich der Personalvorgaben in der Psychiatrie auf die Psych-PV, da diese den derzeit einzigen existierenden, wenn auch veralteten, Standard darstellt, der empirisch hergeleitet Personalzahlen für verschiedene Berufsgruppen vorgibt. Für die Psychosomatik hatte die Psych-PV keine Gültigkeit, weshalb hierfür zunächst die 1993 publizierten Personalanhaltszahlen nach Heuft als Ausgangspunkt für eine Überprüfung in der Praxis und weitere Ausdifferenzierung der Behandlungscluster herangezogen wurde.

Sowohl für die Psychiatrie als auch für die Psychosomatik sind die Grundlagen für die Personalbemessung jedoch nicht transparent. Die in der Psych-PV definierte Personalbemessung wurde nie im Hinblick auf eine Umsetzung leitlinienadhärenter Therapieangebote evaluiert, wie es vom Gesetzgeber gefordert ist. Somit kann derzeit weder für die Personalvorgaben der Psych-PV noch für die Mindestvorgaben der PPP-RL abgeschätzt werden, inwieweit die dort formulierten Vorgaben eine leitliniengerechte Behandlung tatsächlich ermöglichen bzw. welcher Mehraufwand über die Untergrenzen hinaus nötig ist, um eine solche Behandlung anbieten zu können. 

In der Psychosomatik stellt die Festlegung einer Personalbemessungsmethode eine eigene Herausforderung dar. Die Kernleistungen der Psychosomatik sind leitlinienorientierte und qualitätsgesicherte Behandlungscluster. Der Personalbedarf in der Psychosomatik sollte sich jedoch daran orientieren, ob die Klinik die notwendige Intensität therapeutischer und medizinischer Versorgung anbietet. Die Therapieeinheiten stellen für die Behandlung psychosomatischer Erkrankungen somit ein zentrales Element der Leistungsabbildung dar. Die wöchentliche Eingruppierung der Patient*innen nach Art und Schwere Ihrer Erkrankungen erlaubt in der Psychosomatik hingegen keine adäquate Ableitung des notwendigen Personalbedarfs. Darüber hinaus bieten die aktuell für den vollstationären Bereich eingeführten Kategorien P1 und P2 der PPP-RL keine hinreichende Differenzierung des komplexen psychosomatischen Versorgungsgeschehens, so dass eine erweiterte Unterscheidung notwendig ist. 

Hintergund

Das Plattformmodell

Mit dem Ziel einer verbesserten Bestimmung des Personalbedarfs hat eine Arbeitsgruppe von wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fachverbänden (Plattform Personalbemessung) ein Strukturmodell (sog. Plattformmodell) entwickelt, das die Abschätzung des Behandlungsaufwands unter Berücksichtigung von Bedarfs- bzw. Behandlungsclustern sowie einer leitliniengerechten Behandlung ermöglichen soll. 

 

Das Plattformmodell generiert für die Psychiatrie über die Definition von drei Hilfebedarfsdimensionen (psychiatrisch-psychotherapeutischer, somatischer sowie psychosozialer Hilfebedarf) sowie von zwei Ausprägungskategorien (Regel- und erhöhter Bedarf) insgesamt acht Bedarfscluster. Für jedes Bedarfscluster wurden 3-5 (durch professionelle Experten) validierte Fallvignetten ermittelt, die als Prototypen für die Cluster dienen und für die bereits erste praxisorientierte Expertenschätzungen des Zeitbedarfs vorgenommen wurden, ohne jedoch direkten Bezug auf verfügbare Leitlinien zu nehmen.

Für die Psychosomatik wurden im Plattformmodell insgesamt 4 stationäre Behandlungscluster definiert, die sich entsprechend den Bedarfsclustern aus einer zweistufigen Graduierung der Intensität der psychotherapeutischen Leistungen sowie der notwendigen Struktur- und Leistungsmerkmale für die Versorgung von Patient*innen mit erhöhtem medizinisch-somatischen Aufwand differenzieren lassen. Die Einschätzung der Behandlungscluster erfolgt entsprechend der Vorgaben des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) auf einer Wochenbasis, so dass im Beobachtungszeitraum einzelne Patient*innen unterschiedlichen Clustern zugeordnet werden können.

Das Plattormmodell
Projektziele

Projektziele

Mit dem Projekt EPPIK soll geprüft werden, ob es möglich ist, mit dem Plattformmodell eine empirisch begründete Basis für die Personalbemessung zu schaffen. Hierfür soll das Plattformmodell im Projekt EPPIK evaluiert und validiert werden. 

 

In zwei Teilprojekten soll zudem eine Grundlage geschaffen werden, um basierend auf dem Plattformmodell abschließend sowohl für die Psychiatrie als auch für die Psychosomatik eine Sollabschätzung der Personalausstattung für alle Berufsgruppen vorzunehmen. 

Das Teilprojekt Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie:

  1. Überprüfung, ob Patient*innen den im Modell formulierten acht Bedarfsclustern durch geschulte Rater reliabel zugeordnet werden können.

  2. Definition von prototypischen leitliniengerechten Behandlungsbestandteilen für die Fallvignetten der acht Bedarfscluster, um eine Einschätzung des Behandlungsbedarfs über die Berufsgruppen hinweg zu ermöglichen. 

Das Teilprojekt der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie:

  1. Überprüfung der Validität der im Rahmen des Plattformmodells entwickelten vier Behandlungscluster. 

  2. Ist-Analyse der Personalausstattung für die vier Behandlungscluster.

  3. Erstellung prototypischer Therapiepläne für die vier Behandlungscluster, um eine Abschätzung des Soll-Personalbedarfs zu ermöglichen. 

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Laufzeit

Die Lauftzeit des Projekts umfasst den Zeitraum 04/2021 bis 03/2024. Eine detaillierte Darstellung der wichtigen Termine und Meilensteine innerhalb der Projektlaufzeit ist unter dem Reiter Zeitplan zu finden.

Finanzierung

Finanzierung

Das Projekt wird finanziell durch den Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unterstützt (Förderkennzeichen: 01VSF20030). Bei der Umsetzung des Projektes sowie den anschließenden Auswertungen ist der G-BA nicht beteiligt.

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